Nach § 22 SGB VII sind Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten dazu verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Der Sicherheitsbeauftragte ist dabei Angestellter des Unternehmens und leistet einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Unternehmen.
Die Anzahl der im Unternehmen tätigen Sicherheitsbeauftragten richtet sich gemäß §20 DGUV Vorschrift 1 nach:
Sicherheitsbeauftragte sollen den Unternehmer bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten unterstützen.
Sie überprüfen das Vorhandensein und die ordnungsgemäße Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und die persönlichen Schutzausrüstungen und machen den Unternehmer auf Unfall- und Gesundheitsgefahren der Versicherten aufmerksam. Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass der Sicherheitsbeauftragte eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zusammenarbeiten kann. In der Schulung vermitteln wir Ihnen alle erforderlichen Informationen und Fähigkeiten, damit Sie ihre neue Funktion als Sicherheitsbeauftragte verantwortungsvoll umsetzten können.
Nach der Ausbildung ist der Teilnehmer in der Lage als Sicherheitsbeauftragter im Unternehmen einen sinnvollen Beitrag zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz zu leisten.
580 € (zzgl. USt.) pro Teilnehmer.
Sie erhalten nach der Anmeldung eine entsprechende Rechnung.
Datum:
Zeit:
jeweils 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Die Schulungen finden in München statt. Sie können sich bis 5 Tage vor Schulungsbeginn kostenfrei abmelden, danach kann die Schulungsgebühr leider nicht mehr erstattet werden.
Sehr gerne biete ich Ihnen auch die o.a. Schulung als Inhouse-Seminar an.