Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernsthafte Gefahr für Leib und Leben der Beschäftigten und den Fortbestand des Betriebes dar. Aus diesen Gründen fordert der Gesetzgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöschern vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer auszubilden. Die notwendige Anzahl an Brandschutzhelfern je Betrieb ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten (mindestens eine Person pro Betrieb) ist bei normaler Brandgefährdung in der Regel ausreichend.
1. Theorie
• Grundzüge des Brandschutzes
• Betriebliche Brandschutzorganisation
• Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
• Gefahren durch Brände
• Verhalten im Brandfall
• Evakuierung von Gebäuden
• Experimentalvortrag
2. Praxis
• Handhabung und Funktion von Feuerlöscheinrichtungen
• Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
• Realitätsnahe Übung mit Feuerlöschtrainer
Nach der Ausbildung ist der Teilnehmer in der Lage mit Feuerlöscheinrichtungen Entstehungsbrände ohne Eigengefährdung zu löschen. Bei einer notwendigen Räumung des Gebäudes kann der Teilnehmer organisatorische und koordinierende Aufgaben übernehmen.
280 € (zzgl. USt.) pro Teilnehmer.
Sie erhalten nach der Anmeldung eine entsprechende Rechnung.
Falls Sie mehrere Personen anmelden oder einen eigenen Kurs buchen möchten, dann schreiben Sie uns gerne auch eine Mail.
Datum:
Zeit:
Die Schulungen finden in München statt. Sie können sich bis 5 Tage vor Schulungsbeginn kostenfrei abmelden, danach kann die Schulungsgebühr leider nicht mehr erstattet werden.